Allgemeine Geschäftsbedingungen
ELECTRIC LOVE GMBH & CO KG
Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf das Unternehmen „Electric Love GmbH & Co KG“, nachstehend “Electric Love” genannt. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. MĂĽndliche Abreden und Zusicherungen bedĂĽrfen der schriftlichen Bestätigung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete geschlechterspezifische Synonyme gelten fĂĽr die weibliche und männliche Form gleichermaĂźen. Als Kunde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jegliche Kunden von Electric Love. Electric Love als „Auftragnehmer“ oder aus „Auftraggeber“ bezieht sich auf jegliche Geschäftsbeziehungen mit Kunden, Lieferanten oder sonstigen Auftraggebern oder Auftragnehmern. Als Besucher gilt jeder Gast bei einer Veranstaltung von Electric Love.Â
BESUCHER
ABSAGE / PROGRAMMĂ„NDERUNGEN
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
LIEFERANTENVEREINBARUNG ZWISCHEN DER ELECTRIC LOVE UND „VERTRAGSPARTNER“
Höhe / Menge der bestellten Ware
Es wird festgehalten, dass sich die Höhe bzw. Menge der bestellten Ware ausschließlich auf genannte schriftliche Angebot bezieht. Sollten sich die Forderungen ändern, bedürfen diese ausdrücklich der Schriftform. Aus Aufträgen, welche von einem Dritten erteilt werden, kann kein Anspruch gegen Revolution Event geltend gemacht werden.
Anlieferung / Abladung
Von Electric Love wird zur Anlieferung/Abladung keinerlei Hilfe, sei es Equipment oder Personal zur VerfĂĽgung gestellt. Weiters wird kein Stapler oder sonstiges Gefährt oder Gerät zum adäquaten Abladen zur VerfĂĽgung gestellt. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.Â
Hospitality
Dem Vertragspartner wird keine kostenlose Verpflegung, Unterkunft oder Transportmittel zur adäquaten An- und Abfahrt zur VerfĂĽgung gestellt. Der Vertragspartner kĂĽmmert sich eigenständig um die notwendigen Transportmittel. Weiters stellt Electric Love keine Aufenthaltsräume, BĂĽros oder Sonstiges fĂĽr den Vertragspartner oder Mitarbeiter zur VerfĂĽgung. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.Â
Verladung
Jegliche Lieferung darf erst nach Autorisierung am dafĂĽr vorgesehenen Ort abgeladen werden. Die zuständige Person zur Autorisierung wird spätestens am ErfĂĽllungsort bekanntgegeben. Dies gilt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sollte die Lieferung an einem nicht autorisierten Platz oder generell ohne Absprache abgeladen werden, ist selbstständig und auf eigene Kosten dafĂĽr zu sorgen, die Lieferung am richtigen Platz abzuladen. Sollten Electric Love daraus Kosten erwachsen, werden diese zuzĂĽglich einer AufwandsgebĂĽhr dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Eine Abreise der Lieferung erfolgt ausschlieĂźlich durch die Genehmigung einer autorisierten Person und nach einer gemeinsamen Begutachtung der Ware, sowie unterschriebenem Ăśbernahme-Protokoll. Alle Mängel die darin nicht festgestellt werden, gelten als bereits zum im Ăśbernahme-Zeitpunkt vorhanden. Wird eine Abreise der Lieferung ohne autorisierte Person durchgefĂĽhrt oder kein Ăśbernahme-Protokoll ausgefĂĽllt, wird bei Schäden oder Mängeln der Ware angenommen, dass diese bereits vor bzw. bei der Anlieferung vorhanden waren.Â
Schäden
Electric Love ĂĽbernimmt keinerlei Haftung fĂĽr jegliche Gegenstände des Vertragspartners oder solcher, die sich dieser bedient. AusdrĂĽcklich ausgeschlossen sind unter anderem Diebstahl, Verlust oder jegliche Schäden an sonstigen Gegenständen. FĂĽr alle Schäden an beweglichen oder unbeweglichen Sachen haftet der Vertragspartner. Im Speziellen auch fĂĽr Asphalt-, Boden-, Umwelt- oder Personenschäden. Der Vertragspartner haftet fĂĽr alle Mitarbeiter / ErfĂĽllungsgehilfen zur Gänze – seien diese auch nur fahrlässig herbei gefĂĽhrt. Eine Haftung von Electric Love gegenĂĽber Lieferanten wird ausgeschlossen – ausgenommen sind grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeigefĂĽhrte Schäden bis zu einer Höhe von € 2.000,-. Verursachte Schäden jeglicher Art sind unverzĂĽglich bei Bekanntwerden einer autorisierten Person zu melden.Â
Zahlungsziel
Als Zahlungsziel gilt ausschlieĂźlich das im Vertrag genannte Ziel. Abweichungen bedĂĽrfen ausdrĂĽcklich der Schriftform.Â
Vorteile durch Dritter Seite
Wurde der Lieferant von einem Dritten empfohlen oder vermittelt, sodass der Lieferant und oder der Dritte, einen unzulässigen Vorteil erlangen, gebĂĽhrt dem Lieferanten weder ein direktes noch ein indirektes Entgelt.Â
Rechte an Bild / Ton
Der Vertragspartner stimmt zu, dass sowohl Stand, Equipment, Mitarbeiter oder ähnliches fotografiert und gefilmt werden darf. Es wird zugestimmt, dass diese Materialien sowohl analog, als auch digital, gespeichert, verbreitet und uneingeschränkt genutzt werden dĂĽrfen. Durch die Veröffentlichung eines Fotos / Videos im Internet, einer Zeitschrift oder sonstigem Medium ergeben sich keinesfalls AnsprĂĽche gegenĂĽber dem Veranstalter oder dem Ersteller des Bildes / Videos.Â
Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Electric Love ĂĽbermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird Electric Love das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrĂĽcklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.  Â
Jegliche Aufzeichnung ob Foto, Video oder Audio müssen bei Veröffentlichung wenigstens gut sichtbar/hörbar als Aufnahmen vom Electric Love Festival Salzburg gekennzeichnet werden.
Im Bezug auf Videos insbesondere welche die auf die Plattform Youtube hochgeladen werden ist es untersagt im Video Titel Formulierungen wie „offiziell“ oder „official Aftermovie“ oder Formulierungen die anmuten lassen, es handle sich dabei um ein offizielles Electric Love Video zu benutzen.Â
Lagerung Equipment/ Aufenthalt
Der Vertragspartner muss jegliche Gegenstände sowie Equipment nach der Erfüllung vom Veranstaltungsort entfernen. Sollten sich Gegenstände/Equipment oder Sonstiges nach Erfüllung am Erfüllungsort befinden bzw. im nahen Umkreis zwischengelagert werden, müssen diese entfernt werden. Alle entstehenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen, zuzüglich einem Aufwandszuschlag.
Mitarbeiteranmeldung / Eignung / arbeitsrechtliche Bestimmungen
Der Vertragspartner hat alle seine Mitarbeiter rechtmäßig nach aktueller österreichischer Gesetzeslage anzumelden. Weiters sind alle Mitarbeiter nach den in Ă–sterreich geltenden Mindestlöhnen zu bezahlen. Eine Kopie der Anmeldung zur Sozialversicherung– konkreter das Dokument A1 bzw. E101 ist spätestens vor Arbeitsantritt an jobs@revolutionevent.com senden und zusätzlich in analoger Form am ErfĂĽllungsort unaufgefordert vor Arbeitsantritt abzugeben. Der Vertragspartner beschäftigt zur ErfĂĽllung nur Mitarbeiter, welche die erforderliche Eignung bzw. Befähigungsnachweise jeglicher Art (FĂĽhrerschein o.ä.) besitzen. Sämtliche in Ă–sterreich anzuwendende arbeitsrechtliche Bestimmungen sind dabei stets einzuhalten.Â
Aufträge im Namen von Electric Love
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Dritte im Namen von Electric Love zu beauftragen oder Leistungen im Namen von Electric Love in Anspruch zu nehmen.Â
Nebenabsprachen
Nebenabsprachen haben keine GĂĽltigkeit, sofern sie nicht schriftlich im Einvernehmen beider vereinbart werden.Â
Electric Love als Auftragnehmer
Schäden
Jeder Vertragspartner haftet fĂĽr die von ihm selbst, seinen Mitarbeitern oder ErfĂĽllungsgehilfen verursachten Schäden. Werden diese Schäden an Gegenständen oder Objekten im Besitz von Electric Love verursacht, stellt Electric Lovet eine Rechnung ĂĽber die Höhe des verursachten Schadens an den Verursacher bzw. an das Unternehmen, fĂĽr den der Verursacher im Zeitpunkt der Verursachung tätig war.Â
BĂĽhne
Der Veranstalter versichert, sofern nicht anders vereinbart, dass eine geeignete BĂĽhne zur VerfĂĽgung steht.Â
Behörden, Genehmigung
Der Veranstalter versichert, dass die gesetzlichen Bestimmungen bzw. behördlichen Auflagen zur DurchfĂĽhrung der Veranstaltung eingehalten werden.Â
Mietangebot, Vertragsabschluss
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrĂĽcklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird erst durch eine schriftliche Bestätigung oder AusfĂĽhrungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge – auch ohne Angabe von GrĂĽnden – vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung fĂĽr Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen sind. In allen Fällen, wenn Electric Love ohne Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist sie von der Lieferpflicht befreit. An Electric Love gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers, denen kein gleich lautendes schriftliches Angebot vorausgeht, bedĂĽrfen fĂĽr das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.Â
Leistungsänderungen, Weitervermietung und zusätzliche Leistungen
Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischem Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Bereitstellung
Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die RĂĽcklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.Â
Daten, Unterlagen und Materialien des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber zur VerfĂĽgung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien mĂĽssen in einem fĂĽr die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der Auftragnehmer haftet nicht fĂĽr, im Zuge von vorgenommenen Arbeiten, verloren gegangene oder beschädigte Daten. Der Auftragnehmer haftet weiters nicht fĂĽr die Datensicherung, diese obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ĂĽberprĂĽft nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Auftraggeber zur VerfĂĽgung gestellt wurden, und kann daher fĂĽr nicht erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der DurchfĂĽhrung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflicht).Â
Electric Love ist es gestattet die Foto, Video oder Audio Aufnahmen zur Bewerbung und Berichterstattung zu verwenden. Electric Love ist es gestattet sämtliche Aufnahmen an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung durch diese weiterzugeben. Dabei wird ausdrĂĽcklich auf das Recht zur Nennung des Urhebers verzichtet. Electric Love ist bemĂĽht sofern es praktikabel ist den Urheber zu nennen, wobei die Entscheidung dazu einzig bei der veröffentlichenden Instanz liegt.Â
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtstand Salzburg Stadt.
Mietzeit
Die Mietzeit beläuft sich grundsätzlich auf die vereinbarte Mietdauer. Ăśber diese Mietdauer hinausgehende Zeit wird, bei Absicht des Kunden, zusätzlich verrechnet. Electric Love behält sich das Recht, die RĂĽckholung der Inventarien aus DispositionsgrĂĽnden zu verzögern. Diese durch Electric Love verursachte Verzögerung bei der RĂĽckholung wird nicht in Rechnung gestellt. Bei Lieferung beginnt die Mietzeit mit Ankunft der Leihartikel beim Kunden und endet mit RĂĽckholung durch Electric Love oder mit einem dazu beauftragten Frächter. Bei Abholung durch den Kunden beginnt die Mietzeit bei Abholung an der Rampe des jeweilig vereinbarten Abholort durch den Kunden und endet mit RĂĽckgabe an der Rampe desselben Abholhortes, bzw. eines anderen vereinbarten Ortes.Â
Verlängerung der Mietzeit
FĂĽr die Verlängerung der Mietzeit ist die ausdrĂĽckliche Bestätigung von Electric Love vor Auslauf der Mietzeit einzuholen. Im Falle der Unmöglichkeit einer Mietverlängerung behält sich Electric Love vor, die Mietartikel zum ursprĂĽnglich vereinbarten Abholdatum zurĂĽckzunehmen. Die Verlängerung der Mietzeit wird zu den jeweilig geltenden Tarifen verrechnet.Â
Nachbestellung
FĂĽr Nachbestellungen ist Electric Love erst nach schriftlicher Bestätigung der ErfĂĽllung haftbar. Nachbestellungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich mit einer Transportpauschale zum jeweils geltenden Transporttarif von Electric LoveverrechnetÂ
RĂĽckgabe, Bruch, Verlust
Der Kunde verpflichtet sich ĂĽber die gesamte Mietdauer die Verantwortung ĂĽber geliehene Leihgegenstände zu ĂĽbernehmen. Die RĂĽckgabe erfolgt grundsätzlich zu den ĂĽblichen Geschäftszeiten. Die Leihartikel mĂĽssen inklusive jeglichem Zubehör, bereitgestellter Verpackungen und Ladeträger wie ursprĂĽnglich verpackt retourniert bzw. am Lieferort in gelieferter Zusammenstellung auf festem Untergrund bereitgestellt werden – insbesondere Schlichtordnungen, etc. sind dabei einzuhalten. Die Abnahmekontrolle erfolgt grundsätzlich mit Vorbehalt – Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können im Nachhinein durch Electric Love beanstandet und verrechnet werden – und findet bei der Abholung durch den Zustellfuhrpark oder einem Frächter von Electric Love bzw. RĂĽckgabe durch den Kunden statt. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden somit erst bei der ĂśberprĂĽfung während der Reinigung ermittelt. Nach Wahl von Electric Love kann bei Bruch bzw. Verlust der Ersatz bzw. die Reparatur auf Rechnung des Kunden erfolgen, wobei im Sinne des Kunden die gĂĽnstigere Variante gewählt wird. Beschädigte, irreparable Leihinventarien (mit Ausnahme der Gläser) werden jeweils bis zum 15. des Folgemonats(ausgehend vom RĂĽckgabedatum) im jeweiligen Lager von Electric Love zur Begutachtung bzw. Abholung aufbewahrt. Danach wird das beschädigte Leihinventar entsorgt. Bei Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, behält sich Electric Love vor, den Mietentgang bis zum Abschluss der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung zum jeweilig gĂĽltigen Tarif ohne etwaig vereinbarte Konditionen zu verrechnen. Nicht zurĂĽckgegebenes, bereits in Rechnung gestelltes Leihinventar kann bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats der Verrechnung am jeweiligen Standort von Electric Love zurĂĽckgegeben werden, wobei der Kunde dieses Leihinventar auf eigene Kosten und eigene Verantwortung retour bringen oder fĂĽr die durch die Beauftragung von Revolution Event entstandenen Kosten aufkommen muss.Â
Reinigung
Die zur VerfĂĽgung gestellten Inventarien sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zurĂĽckzugeben. Bei Verschmutzung wird die Reinigung mit dem jeweils gĂĽltigen Stundensatz von Revolution Event verrechnet.Â
Transport
Bei Selbstabholung durch den Kunden hat das Leihinventar nach den geltenden Gesetzen der StVO transportiert zu werden. FĂĽr jegliche Transportschäden bei Selbstabholung gilt die Haftung des Kunden.Â
GefahrĂĽbergang
Der GefahrenĂĽbergang bei Lieferung erfolgt bei Abnahme. Der GefahrenĂĽbergang bei Abholung durch den Kunden erfolgt an der Rampe des jeweiligen Standorts. Bei Abholung durch Electric Love oder einem Frächter erfolgt der GefahrenĂĽbergang bei Abnahme vor Ort oder bei Retourstellung durch den Kunden an der Rampe.Â
Stornierung
Stornierungen aufgrund höherer Gewalt werden gänzlich kostenfrei entgegengenommen. Bei sonstigen Stornierungen bis vierzehn Tage vor Auslieferung/Abholung behält sich Electric Love vor, 50% der Miete, später 100% der Miete, zu verrechnen.Â
Haftungsausschluss
Der Kunde hat vor Verwendung des Leihinventars dieses auf seine volle Verwendungstauglichkeit zu prĂĽfen. Fehlerhaftes Inventar darf nicht verwendet werden und ist Electric Love sofort zu retournieren bzw. anzuzeigen. Wird Electric Love von Dritten diesbezĂĽglich in Anspruch genommen, hält der Kunde Electric Love schad- und klaglos.Â
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ĂĽberlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten und sichert die Kenntnis – sowohl eigene, als auch der ErfĂĽllungsgehilfen – im Umgang mit den Leihartikeln zu. Er hat sich bei Anlieferung/Abholung und Abholung/Retourlieferung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietartikel zu ĂĽberzeugen und Electric Love etwaige Mängel unverzĂĽglich anzuzeigen. Eine Ăśberlassung an Dritte oder Verbringung auĂźerhalb der Republik Ă–sterreich ist untersagt. Der Kunde hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.Â
Zahlungsbedingungen
Der Kunde zahlt nach den mit Electric Love vereinbarten oder festgesetzten Zahlungskonditionen. Ist keine Zahlungskondition vereinbart, so ist die vereinbarte Miete vor Ăśbernahme der Sache fällig. Electric Love behält sich im Zweifel die Einbehaltung einer entsprechenden Kaution als Sicherheit vor. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur nach vorheriger Absprache mit Revolution Event möglich. Bei Säumnis oder Zahlungsverzug des Vertragspartners, ist jedweder von Electric Love gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß den Preislisten von Electric Love hinfällig und ist der insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig. Die Einziehungs-, Diskontspesen und RĂĽckbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurĂĽckzuholen.Â
Eigentumsvorbehalt und ZurĂĽckbehaltungsrecht
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurĂĽckzunehmen, ohne dass dies einem RĂĽcktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das ZurĂĽckbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Auftraggebers, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.Â
Haftung & Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nicht durch Schäden, die von durch ihn zur VerfĂĽgung gestellten Geräten an Einrichtungen, anderen Geräten oder Personen verursacht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung verursacht werden. Der Auftragnehmer haftet fĂĽr Schäden, sofern ihn ein Verschulden trifft, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung fĂĽr leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus AnsprĂĽchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie fĂĽr Fehler in Programmen oder Betriebssystemen. FĂĽr die Gewährleistung gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Eine darĂĽber hinausgehende Gewährleistung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ăśbergabe an den Auftraggeber, bzw. im Falle des Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Ăśbergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Auftraggeber selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und ProdukthaftpflichtansprĂĽchen des Auftraggebers.Â
Sonderbestimmungen für Mietgeräte- und Technik & Sorgfaltspflicht
FĂĽr Auf- und Abbau, Einstellungsarbeiten, Verkabelungen und die Betreuung von Veranstaltungen durch Techniker wird der jeweils gĂĽltige Stundensatz verrechnet. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Die Geräte dĂĽrfen ausschlieĂźlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und mĂĽssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Mieter haftet fĂĽr sämtliche Schäden, die vom Zeitpunkt der Abholung bzw. Beginn der ZurverfĂĽgungstellung bis zur RĂĽckstellung an Mietgeräten- und Technik entstehen und die ĂĽber eine normale Abnutzung eines Mietgerätes hinausgehen, ungeachtet, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht (z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, Feuer, Naturgewalten, mutwillige Zerstörung oder Beschädigung durch Dritte, etc.). Gegen die vorgenannten Vorfälle ist der Mieter verpflichtet, fĂĽr ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich fĂĽr eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und fĂĽr die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. FĂĽr Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort ĂĽbernommen. FĂĽr verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen. Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt. Der fĂĽr die Technik zur VerfĂĽgung stehende Stromanschluss ist vor Fremdeinwirkung sowie Nässe und dergleichen zu schĂĽtzen. Generell gilt als vereinbart, dass keine Geräte (z.B. KĂĽhlwagen, Gastronomiegeräte, etc.) mit dem Stromanschluss der Technik gekoppelt sein dĂĽrfen. Sollten durch eine unsachgemäß installierte Stromversorgung des Veranstalters Schäden am Technikmaterial entstehen, so wird der Veranstalter fĂĽr sämtliche Schäden und Folgeschäden haftbar gemacht. Beschädigung am Eigentum von Electric Love durch Fremdverschulden, Gefahr fĂĽr Leib und Leben oder Krankheit, genauso ein Arbeitsbereich der nicht den Anforderungen entspricht (BĂĽhne, Equipment, nicht ordnungsgemäß entsprechend der Veranstaltung engagiertes, technisches Personal), sowie eine dem Event nicht entsprechend angemessene Besucherzahl, entbinden Electric Love von jeder Verpflichtung Zwischen Vermieter und Mieter sei ausdrĂĽcklich festgehalten, dass der Mietabschluss nur auf Geräte bezogen ist. FĂĽr urheberrechtliche Genehmigungen und eventuell erforderliche Bewilligungen hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Dies betrifft alle in diesem Zusammenhang stehenden Fragen bei der Verwendung der Mietgeräte. Bei technischen Defekten während der Mietzeit leisten wir schnellstmöglichen Reparaturservice oder stellen ein Austauschgerät bereit. Es steht dem Vermieter jedoch auch frei, das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt allenfalls zu beenden. SchadenersatzansprĂĽche können nicht geltend gemacht werden.Â
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfĂĽhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfĂĽhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des ĂĽbrigen unberĂĽhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfĂĽhrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfĂĽhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen. FĂĽr entgangenen Gewinn, Schlechtwetter, ausbleibende Besucher oder höhere Gewalt im Generellen, ist Revolution Event nie haftbar zu machen.Â
Gerichtsstand
Es gilt ausschlieĂźlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt. Das UN Kaufrecht und Römer SchuldvertragsĂĽbereinkommen wird ausgeschlossen.Â