ELECTRIC LOVE GMBH & CO KG
Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt die folgende Hausordnung. Es gibt auch eine englische Version, im Zweifelsfall ist die deutsche Version heranzuziehen.
1. HAFTUNG
Nach Veranstaltungsende übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftungen die im Zusammenhang mit Besuchern, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. diesen nach der Sperre wieder betreten. Die für Veranstaltungsbesucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten werden oder in Betrieb gesetzt werden. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände zu verlassen.
2. AUSWEIS
Jeder Gast ist verpflichtet, einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen. Alle anderen Ausweise werden nicht akzeptiert!
3. TIERE
Tiere aller Art dürfen nicht mit auf das Gelände oder in die Gebäude gebracht werden. Ausgenommen Blindenhunde, sofern diese einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden.
4. SICHERHEITSANWEISUNGEN
Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
5. PLATZORDNUNG
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Ordnerdienstes, der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen über die Lautsprecheranlage bzw. Videowände Folge zu leisten.
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind Besucher:innen verpflichtet, auf Anweisung des Ordnerdienstes oder der Polizei oder der Feuerwehr oder der Beschallungsanlage bzw. Videowände andere Bereiche als jene, in denen sich die jeweiligen Besucher:innen gerade aufhalten, einzunehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters (Starkregen, Sturm, Blitzschlag) alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten oder Zelten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
6. GEWALT
Sämtliche Arten der Anwendung von Gewalt sind auf allen Veranstaltungen strikt untersagt. Zuwiderhandeln führt zu einem unverzüglichen Verweis vom Veranstaltungsgelände und gegebenenfalls zu einer Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde.
7. ABSAGE / PROGRAMMÄNDERUNGEN
Kurzfristige Programm- oder Terminänderungen sind dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Bei Ausfall einer oder mehrerer Künstler, eine Nichtnutzbarkeit von Teilen des Geländes oder ein temporärer Ausfall der Technik auf Grund von höherer Gewalt besteht kein Preisminderungsanspruch. Anfallende Spesen (Anreise, Abreise, Unterbringung, Bearbeitungsgebühr, etc.) werden bei einer unverschuldeten Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderung vom Veranstalter nicht ersetzt.
8. BILD UND TONAUFNAHMEN
Der Besucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm gemachte Aufnahme entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog aufgezeichnet wird und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Veröffentlicht können diese Aufnahmen zum Beispiel auf der Veranstaltungshomepage, in sozialen Medien, in Zeitungen, sowie in diversen Medienkanälen werden. Diese Aufnahmen können zur Nachberichterstattung des jeweiligen Festivals dienen, aber auch zur Bewerbung des nächsten Festivals dieser Art oder Veranstaltungen ähnlicher Art. Sie können jederzeit schriftlich einer Veröffentlichung der Bilddaten unter info@electriclove.at widersprechen.
Alle Eingänge vom Festival werden Videoüberwacht.
Eigene Aufzeichnungen Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig.
Sollten Bild, Foto oder Videoaufnahmen an Electric Love übermittelt werden oder im Internet veröffentlicht werden, so wird Electric Love das Recht eingeräumt diese zu veröffentlichen und an Dritte zum Zweck der Veröffentlichung weiterzugeben. Der Urheber verzichtet dabei ausdrücklich auf das Recht auf Nennung des Urhebers.
9. LAUTSTÄRKE/GEHÖRSCHUTZ
Der auftretende Schallpegel auf dieser Veranstaltung überschreitet 93 dB und kann das Gehör gefährden. Das tragen von Gehörschutz, vor allem in der Nähe der Bühnenbereiche, wird dringend empfohlen. Gratis Gehörschutz gibt es bei allen Service Center Points am Gelände.
10. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
Eine genaue Auflistung der untersagten Gegenstände ist unter https://www.electriclove.at/de/info beim Punkt “Untersagte Gegenstände” zu finden. Beim Betretungsversuch mit solchen Gegenständen müssen diese weggebracht (z.B. ins Auto) oder entsorgt werden. Illegale Gegenstände (Waffen, Drogen, etc.) werden der Polizei übergeben! Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung solcher Gegenstände. Jeder Besucher stimmt einer Durchsuchung seiner Taschen und privaten Gegenstände nach solchen Gegenständen zu. Lässt ein Besucher diese Durchsuchung nicht zu, hat er kein Recht das Veranstaltungsgelände zu betreten. Ein Ausschluss der Personen, die versuchen verbotene Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände zu schmuggeln, hält sich der Veranstalter vor.
11. VERWAHRUNG VON GEGENSTÄNDEN
Gegenstände dürfen zur Verwahrung nur an den dafür vorgesehen Stellen abgegeben werden (Locker). Bei Abgabe an anderen Stellen, wie z.B. verstecken am Veranstaltungsgelände, verstauen hinter eine Bar oder auf die Bühne, wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen und der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
12. TASCHENKONTROLLE
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, vor betreten des Geländes, aber auch am Gelände, nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen zu durchsuchen. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, wird dieser ausnahmslos abgenommen.
13. STARKE ALKOHOLISIERUNG / DROGENEINFLUSS
Stark beeinträchtigte Personen sind nicht berechtigt das Veranstaltungsgelände zu betreten. Der Ticketpreis wird in diesem Fall nicht refundiert.
14. MINDESTALTER
Das Mindestalter für Electric Love liegt strikt bei 16 Jahren. Die VIP Lodge ist strikt ab 18 Jahren. Auch eine Mitnahme einer älteren Begleitperson oder eines Erlaubnisschreibens der Eltern ändert nichts an den Altersgrenzen.
15. JUGENDSCHUTZGESETZ
Es gilt am gesamten Gelände das Salzburger Jugendschutzgesetz in der zum Veranstaltungstag aktuellen Fassung.
16. SCHUHWERK / BODENBESCHAFFENHEIT
Es wird dringend empfohlen festes Schuhwerk mit einer festen und stabilen Sohle mit ausreichend Trittfestigkeit am gesamten Veranstaltungsgelände zu tragen. Am Festivalgelände können sich Unebenheiten im Boden befinden oder Gegenstände auf dem Boden liegen. Dadurch ist beim Gehen, Laufen und Tanzen mit besonderer Sorgfalt auf die jeweiligen Gegebenheiten des Bodens zu Achten.
17. BEKLETTERN VON BAUWERKEN
Das Beklettern von Bauwerken aller Art ist strengstens verboten und hat einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände sowie eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge.
18. PARKPLATZ
Die Einfahrt auf den Parkplatz darf nur von Besuchern mit gültiger Eintrittskarte während der Öffnungszeit erfolgen.
Das Schlafen am Parkplatz ist sowohl im als auch außerhalb eines Fahrzeuges verboten. Das Campen und das Aufstellen von Zelten oder das Errichten von Nachtlagern am Parkplatz ist ausnahmslos verboten.
Am Parkplatz gilt die StVO.
Die Platzvorgabe der Parkplätze ist einzuhalten, es ist verboten auf den Verkehrswegen zwischen den Parkreihen mit dem KFZ zu parken. Auf den Parkplätzen, provisorischen Verkehrsflächen, sowie Ein und Ausfahrten können Unebenheiten im Boden, Bodenwellen und andere Hindernisse auftreten. Es ist dementsprechend langsam und mit erhöhter Achtsamkeit zu fahren.
Das Wegwerfen von Müll am Parkplatz ist strengstens verboten.
Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden verursacht durch Dritte oder höhere Gewalt. Weiters haftet der Veranstalter nicht für etwaige für steckengebliebenen Fahrzeuge.
Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen,der Parkplatz wird nicht bewacht- es handelt sich um einen Mietvertrag für das vorübergehende parken eines KFZ. Für mitgenommene und am Parkplatz befindliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Ein- und Ausfahrten der Parkplätze werden während der Öffnungszeiten kontrolliert, es gibt regelmäßige Rundgänge über die Parkflächen.
19. MÜLL
Jegliche Art von Müll ist in den dafür vorgesehen Tonnen und Containern zu deponieren und nicht auf den Boden zu werfen oder anderweitig zu hinterlassen.
20. LOCKER (SAFEBOXEN)
Vertrag für die Locker (SafeBOXen) wird mit Modul-Kombinat GmbH, Am Stener Berg 41m, 13125 Berlin geschlossen.
Es gelten die AGBs.
21. GRABEN VON LÖCHERN
Das Graben von Löchern ist am gesamten Gelände verboten.
22. VERLOSUNG VON TICKETS
Das Verlosen von Electric Love Tickets durch Unternehmen zu Werbezwecken ist nur nach schriftlicher Erlaubnis der Electric Love GmbH & Co KG gestattet. Verloste Tickets ohne diese Erlaubnis verlieren ihre Gültigkeit und werden digital deaktiviert.
Es ist zudem untersagt, durch Verlosungen erhaltene Tickets privat weiter zu verkaufen.
23. BEZAHLEN AM GELÄNDE
Am gesamten Festivalgelände kann ausschließlich über ein digitales Prepaid Zahlungssystem bezahlt werden. Das nicht verbrauchte Restguthaben kann nach dem Event innerhalt von 3 Jahren online per Überweisung ausgezahlt werden. Weitere Informationen dazu findest du unter Info – Cashless & Pre TopUp.
24. VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen, neben Bauzäunen, neben fliegenden Bauten sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden.
25. RECHT AUF DURCHSUCHUNG
Gemäß § 41 Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes 1991 (SPG), BGBl. 1991/566, in der derzeit geltenden Fassung, wird von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Sicherheitsbehörde verordnet:
§ 1. Der Zutritt zur Veranstaltungsstätte „Electric Love Festival 2024“ am Salzburg Ring (Infield), den dafür vorgesehenen Campingplätzen, jeweils in den Gemeinden Koppl und Plainfeld, sowie am Strandbad Wesenauer („The Organics Beach“) in der Gemeinde Fuschl, anlässlich der Veranstaltung „Electric Love Festival 2024“ von 3.7. bis 7.7.2024 wird von der Bereitschaft der Menschen abhängig gemacht, ihre Kleidung und mitgeführte Behältnisse durchsuchen zu lassen. § 2. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Menschen, die Zutritt zur Veranstaltungsstätte haben wollen, vor dem Einlass zu durchsuchen (Kleidung und mitgeführte Behältnisse) und sie im Falle der Weigerung vom Zutritt zur Veranstaltung – notfalls durch Zwang (§ 50 SPG) – auszuschließen. § 3. Diese Verordnung (Durchsuchungsanordnung) tritt am 3.7.2023, um 06:30 Uhr in Kraft und mit Ende der Veranstaltung außer Kraft.
26. EINE INFORMATION DER POLIZEI
Das Electric Love Festival Gelände wird mit Bildaufzeichnungsgeräten gemäß §54 Absatz 5, Sicherheitspolizeigesetz, überwacht. Diese Überwachung hat den Sinn etwaige Störer der Veranstaltung zu identifizieren. DIe Störer werden ausnahmslos bei der Behörde angezeigt. Wir wünschen euch ein schönes Festival.
27. RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSE
Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Hausordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Polizei eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
28. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
29. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg Stadt. Das UN Kaufrecht und Römer Schuldvertragsübereinkommen wird ausgeschlossen.